Altlasten im Boden

Was versteht man unter Altlasten im Boden?

Altlasten

Der Umgang mit Altlasten im Boden wird durch das Bundes-Bodenschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz definiert Altlasten im Boden wie folgt: „Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden“.[1]

 Altlasten im Boden können zum Beispiel durch Industriestandorte, Mülldeponien oder Unfälle mit Gefahrguttransporten in den Boden gelangen. Viele Altlasten werden von Pflanzen und Tieren aufgenommen und reichern sich so in der Nahrungskette an.

Fakten zu Altlasten im Boden

  • Altlasten können eine ernste Gefahr für die Gesundheit darstellen.
  • Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung regelt den Umgang mit Altlasten.
  • Bei der Beseitigung von Altlasten gilt das Verursacherprinzip.

Welche Altlasten im Boden sind besonders problematisch?

➨ Problematisch sind generell gesundheitsgefährdende Altlasten, die lange im Boden verbleiben und nicht oder nur schwer von Bodenorganismen zu unschädlichen Stoffen abgebaut werden können. Hierzu zählen zum Beispiel die Schwermetalle Blei, Chrom, Cadmium und Quecksilber. Standorte von chemischen Reinigungen sind oft mit schädlichen chlorierten Kohlenwasserstoffen wie Trichlorethylen und Tetrachlorethylen belastet. Als krebserregend gelten die sogenannten „PAKs“ (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe).

  PAKs weisen eine besonders hohe Persistenz (Beständigkeit) in der Umwelt auf und sind oft noch nach Jahrzehnten als Altlast im Boden nachweisbar. Besonders mit den teilweise wasserlöslichen PAKs belastet sind Standorte von Gaswerken oder Kokereien. Häufig anzutreffen sind auch mineralölhaltige Altlasten, die zum Beispiel durch die unsachgemäße Entsorgung von Altöl in den Boden gelangen.

Welche Gesetzte regeln den Umgang mit Altlasten im Boden?

Allein in Deutschland gibt es etwa 270.000 altlastenverdächtige Flächen. Es wird geschätzt, dass 10 – 15 % dieser Flächen nur mit großem Aufwand saniert werden können.[2] Der Umgang mit Altlasten im Boden wird in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung geregelt. Diese Verordnung ist eine Ergänzung zum Bundes-Bodenschutzgesetz. Bei Verdacht auf eine Altlast im Boden wird zunächst eine grobes Prüfraster zur Erfassung der Belastung angeordnet (§ 9 Abs. 2 BBodSchG). Bestätigt sich ein Verdacht, erfolgt eine detaillierte Untersuchung. Ergibt die Untersuchung eine Überschreitung von Grenzwerten, werden Maßnahmen zur Sanierung und Dekontaminierung eingeleitet (§ 4 Abs. 3 BbodSchG).[3]

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Altlasten und Grundstückskauf – wie ist die rechtliche Lage?

Altlasten im Boden können den Wert von Grundstücken erheblich mindern. Der Verkäufer muss gegenüber dem Käufer grundsätzlich über bekannte Altlasten auf dem Grundstück hinweisen. Der Knackpunkt liegt hier bei dem Wort „bekannte“. Im Schadensfall ist es oft sehr schwierig nachzuweisen, ob die Altlast im Boden des Grundstücks wirklich bekannt war. Langwierige Prozesse um Schadensersatzforderungen kommen daher häufig vor. Grundsätzlich haften für Altlasten die Verursacher. Vielfach sind diese aber nicht mehr greifbar oder ermittelbar. Vor einem Grundstückskauf sollte daher ein Blick in den Altlastenkataster der Bezirksregierungen erfolgen. Auch eine Bodenuntersuchung kann Altlasten auf Grundtücken nachweisen.

 

Referenzen:

[1] Umweltbundesamt, „Altlasten “: http://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/altlasten
[2] Helmholtz Zentrum für Umweltforschung, Pressemitteilung vom 10. Mai 2013: http://www.ufz.de/index.php?de=31604
[3] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, „Informationspapier zur Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung“: http://www.bmub.bund.de/bmu/presse-reden/pressemitteilungen/pm/artikel/informationspapier-zur-bundes-bodenschutz-und-altlastenverordnung

Was versteht man unter Altlasten im Boden? Der Umgang mit Altlasten im Boden wird durch das Bundes-Bodenschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz definiert Altlasten im Boden wie folgt:... mehr erfahren »
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Altlasten im Boden

Was versteht man unter Altlasten im Boden?

Altlasten

Der Umgang mit Altlasten im Boden wird durch das Bundes-Bodenschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz definiert Altlasten im Boden wie folgt: „Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden“.[1]

 Altlasten im Boden können zum Beispiel durch Industriestandorte, Mülldeponien oder Unfälle mit Gefahrguttransporten in den Boden gelangen. Viele Altlasten werden von Pflanzen und Tieren aufgenommen und reichern sich so in der Nahrungskette an.

Fakten zu Altlasten im Boden

  • Altlasten können eine ernste Gefahr für die Gesundheit darstellen.
  • Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung regelt den Umgang mit Altlasten.
  • Bei der Beseitigung von Altlasten gilt das Verursacherprinzip.

Welche Altlasten im Boden sind besonders problematisch?

➨ Problematisch sind generell gesundheitsgefährdende Altlasten, die lange im Boden verbleiben und nicht oder nur schwer von Bodenorganismen zu unschädlichen Stoffen abgebaut werden können. Hierzu zählen zum Beispiel die Schwermetalle Blei, Chrom, Cadmium und Quecksilber. Standorte von chemischen Reinigungen sind oft mit schädlichen chlorierten Kohlenwasserstoffen wie Trichlorethylen und Tetrachlorethylen belastet. Als krebserregend gelten die sogenannten „PAKs“ (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe).

  PAKs weisen eine besonders hohe Persistenz (Beständigkeit) in der Umwelt auf und sind oft noch nach Jahrzehnten als Altlast im Boden nachweisbar. Besonders mit den teilweise wasserlöslichen PAKs belastet sind Standorte von Gaswerken oder Kokereien. Häufig anzutreffen sind auch mineralölhaltige Altlasten, die zum Beispiel durch die unsachgemäße Entsorgung von Altöl in den Boden gelangen.

Welche Gesetzte regeln den Umgang mit Altlasten im Boden?

Allein in Deutschland gibt es etwa 270.000 altlastenverdächtige Flächen. Es wird geschätzt, dass 10 – 15 % dieser Flächen nur mit großem Aufwand saniert werden können.[2] Der Umgang mit Altlasten im Boden wird in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung geregelt. Diese Verordnung ist eine Ergänzung zum Bundes-Bodenschutzgesetz. Bei Verdacht auf eine Altlast im Boden wird zunächst eine grobes Prüfraster zur Erfassung der Belastung angeordnet (§ 9 Abs. 2 BBodSchG). Bestätigt sich ein Verdacht, erfolgt eine detaillierte Untersuchung. Ergibt die Untersuchung eine Überschreitung von Grenzwerten, werden Maßnahmen zur Sanierung und Dekontaminierung eingeleitet (§ 4 Abs. 3 BbodSchG).[3]

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Altlasten und Grundstückskauf – wie ist die rechtliche Lage?

Altlasten im Boden können den Wert von Grundstücken erheblich mindern. Der Verkäufer muss gegenüber dem Käufer grundsätzlich über bekannte Altlasten auf dem Grundstück hinweisen. Der Knackpunkt liegt hier bei dem Wort „bekannte“. Im Schadensfall ist es oft sehr schwierig nachzuweisen, ob die Altlast im Boden des Grundstücks wirklich bekannt war. Langwierige Prozesse um Schadensersatzforderungen kommen daher häufig vor. Grundsätzlich haften für Altlasten die Verursacher. Vielfach sind diese aber nicht mehr greifbar oder ermittelbar. Vor einem Grundstückskauf sollte daher ein Blick in den Altlastenkataster der Bezirksregierungen erfolgen. Auch eine Bodenuntersuchung kann Altlasten auf Grundtücken nachweisen.

 

Referenzen:

[1] Umweltbundesamt, „Altlasten “: http://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/altlasten
[2] Helmholtz Zentrum für Umweltforschung, Pressemitteilung vom 10. Mai 2013: http://www.ufz.de/index.php?de=31604
[3] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, „Informationspapier zur Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung“: http://www.bmub.bund.de/bmu/presse-reden/pressemitteilungen/pm/artikel/informationspapier-zur-bundes-bodenschutz-und-altlastenverordnung

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