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Ersatzbaustoffverordnung

Wenn im Bundestag, dem deutschen Parlament, ein Tagesordnungspunkt fleißig diskutiert wird, lässt sich erahnen, welche Tragweite dahintersteckt. Die Ersatzbaustoffverordnung ist zweifelsohne ein Thema, das künftig für diverse Bereiche und Branchen von ganz entscheidender Natur sein wird. Denn, die Ersatzbaustoffverordnung im Rahmen der Mantelverordnung wird der offizielle Wegweiser sein, wie man künftig mit mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Einbau verfährt und wie man den Grundwasser- und Bodenschutz sowie die Schonung natürlicher Ressourcen rechtsverbindlich und bundeseinheitlich regelt. Die neue Ersatzbaustoffverordnung wurde 2021 fertiggestellt und tritt am 01. August 2023 in Kraft.   

Was beinhaltet die Ersatzbaustoffverordnung im Rahmen der Mantelverordnung? 

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist Teil der Mantelverordnung 2021, zu der auch die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die neue Bundes-Bodenschutz-Verordnung (BBodSchV) sowie die angepasste Deponieverordnung (DepV) zählt. Die Ersatzbaustoffverordnung ist vor allem deshalb von großer Bedeutung, weil hier der Umgang mit mineralischen Abfällen beziehungsweise Ersatzbaustoffen wie Baggergut, Bodenmaterial und Gleisschotter verschiedener Klassen sowie Schlacken und Recyclingbaustoffen genau definiert wird. Diese Verordnung regelt darüber hinaus, welcher Anwendungsbereich die EBV überhaupt betrifft, welche Einsatzmöglichkeiten in technische Bauwerke vorhanden sind, wie mit der Analytik der Proben, der Untersuchungsparameter und wie mit den Material- und Überwachungswerten umzugehen ist. Außerdem wird deutlich, welche Schnittpunkte unter den jeweiligen Verordnungen innerhalb der Mantelverordnung vorherrschen.  

Für wen gilt die Ersatzbaustoffverordnung? 

Nicht nur die Ersatzbaustoffverordnung an sich ist mehr als vielschichtig, auch diejenigen, die diese neue Verordnung betrifft: Recyclingbetriebe, Entsorgungsunternehmen für mineralische Abfälle, Straßenbaufirmen, Tiefbaubetriebe, Umweltlabore, Ingenieurbüros, Deponiebetreiber oder auch eine Behörde aus dem Boden- und Abfallsektor haben ab August 2023 die Pflicht, die Vorgaben der EBV in die Tat umzusetzen. Und damit man weiß, worauf es bei der neuen Verordnung explizit geachtet beziehungsweise wie es umgesetzt werden muss, ist es ratsam, für das wichtige Thema „Ersatzbaustoffverordnung“ ein Seminar zu belegen. Die Deutsche Umweltakademie ist diesbezüglich ein bewährter Schulungspartner und bietet durch erfahrene Referenten eine umfassende Einführung in die neue Verordnung.